Tierschutz.......

 

 

 

 

 

sollte eine Selbstverständlichkeit sein!

 

Dass dem nicht so ist, beweist die Tatsache, dass der Gesetzgeber es für nötig hielt, ein Tierschutzgesetz zu schaffen.

 

 

Der Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes von 1972 lautet :

 

“Dieses Gesetz dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”

 

 

“Dass einmal das Wort TIERSCHUTZ erfunden werden musste, ist eine der blamabelsten Angelegenheiten menschlicher Entwicklung.”

 

Theodor Heuss, erster Bundespräsident Deutschlands 1949-1959


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